Reimport, EU Neuwagen | EU Neufahrzeuge

 

Reimport, EU Neuwagen | EU Neufahrzeuge


Der Reimport ist eine der preiswertesten Methoden, einen Neuwagen zu kaufen. In den EU-Nachbarländern sind Neufahrzeuge teilweise bis zu 45% billiger als in Deutschland.


Beim Reimport von EU-Neuwagen wird der teilweise erhebliche Unterschied im Preisgefüge der Autohersteller genutzt. Die Hersteller bieten ihre Neufahrzeuge in der EU, aus unterschiedlichen Gründen, zu stark abweichenden Preisen an.
Das Preisniveau für Neuwagen liegt in Deutschland deutlich über dem der restlichen EU. Bei einem Reimport von Neuwagen werden die Autos von einem EU-Land in das andere exportiert. Hierbei sind nur die im Zielland üblichen Steuern zu entrichten. Zoll oder Luxussteuern fallen beim Kaufen von EU-Neufahrzeugen nicht an.
Beim Reimport sollten Sie darauf achten, dass der Händler Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Importeure ist. Dieser Verband bestimmt Kriterien, nach denen seriöse Anbieter arbeiten sollen.

Was sollte beim Kaufen von EU-Neuwagen beachtet werden?


EU-Betriebserlaubnis

Die Automobilhersteller müssen seit 1996 für jedes Kraftfahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis, das so genante "Certificate of Conformity" (COC) ausstellen. Es garantiert, dass die in der EU gekauften Neuwagen ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Staat zugelassen werden dürfen. Zusätzlich zu der EU-Betriebserlaubnis muss auf der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

Herstellergarantie

Die Herstellergarantie ist europaweit geregelt. Kaufen Sie einen Neuwagen innerhalb der EU, so können Sie in Garantiefällen jede Vertragswerkstatt in der EU aufsuchen. Bezüglich der Herstellergarantie entstehen Ihnen beim Kauf eines Neufahrzeuges keine Nachteile. Die Garantiezeit beginnt am Tag der Erstzulassung. Beim Kauf sollten Sie unbedingt darauf achten, dass im Serviceheft das Übergabedatum des Fahrzeuges sowie der Stempel und die Unterschrift des ausliefernden Händlers enthalten sind. Ohne diesen Nachweis können Garantieansprüche leicht als unberechtigt abgewiesen werden.

GSS-Garantie

Durch die Einführung der GSS-Garantie ist es dem Autobesitzer jetzt erlaubt sein Fahrzeug in markenfremden Werkstätten warten und reparieren zu lassen, ohne dass dadurch die Herstellergarantie erlischt. Zu beachten ist, dass die Werkstatt Mitglied im Garantie-Sicherheits-System ist und keine Arbeiten durchgeführt werden, die die ursprüngliche Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gefährden könnten.

Wenn Sie Ihren Neuwagen selbst im Ausland abholen möchten, sollten Sie folgende Dinge beachten:

• Sie brauchen den Kaufvertrag beziehungsweise die Originalrechnung zur Vorlage
  beim deutschen Finanzamt und der Zulassungsbehörde.
• Sie brauchen die EU-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
• Das Scheckheft sollte wegen eventueller Garantieansprüche mit allen
  notwendigem Unterschriften und Stempeln des Händlers versehen sein.
• Im Kaufvertrag sollte das Fahrzeug als "Neufahrzeug" ausgewiesen sein.
• Die deutsche Mehrwertsteuer ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf beim
  örtlichen Finanzamt zu entrichten.

 


Impressum

Die am häufigsten Importierten Automarken:

• Alfa Romeo
• Audi
• BMW
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