Beim Reimport von EU-Neuwagen wird der teilweise
erhebliche Unterschied im Preisgefüge der Autohersteller
genutzt. Die Hersteller bieten ihre Neufahrzeuge in der
EU, aus unterschiedlichen Gründen, zu stark abweichenden
Preisen an.
Das Preisniveau für Neuwagen liegt in Deutschland
deutlich über dem der restlichen EU. Bei einem Reimport
von Neuwagen werden die Autos von einem EU-Land in das
andere exportiert. Hierbei sind nur die im Zielland
üblichen Steuern zu entrichten. Zoll oder Luxussteuern
fallen beim Kaufen von EU-Neufahrzeugen nicht an.
Beim Reimport sollten Sie darauf achten, dass der
Händler Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Importeure
ist. Dieser Verband bestimmt Kriterien, nach denen
seriöse Anbieter arbeiten sollen.
Was sollte beim Kaufen von EU-Neuwagen beachtet werden?
EU-Betriebserlaubnis
Die Automobilhersteller müssen seit 1996 für jedes
Kraftfahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis, das so genante
"Certificate of Conformity" (COC) ausstellen. Es
garantiert, dass die in der EU gekauften Neuwagen ohne
weitere technische Prüfung in jedem EU-Staat zugelassen
werden dürfen. Zusätzlich zu der EU-Betriebserlaubnis
muss auf der Zulassungsstelle eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese
Bescheinigung erhalten Sie beim Kraftfahrtbundesamt in
Flensburg.
Herstellergarantie
Die Herstellergarantie ist europaweit geregelt. Kaufen
Sie einen Neuwagen innerhalb der EU, so können Sie in
Garantiefällen jede Vertragswerkstatt in der EU
aufsuchen. Bezüglich der Herstellergarantie entstehen
Ihnen beim Kauf eines Neufahrzeuges keine Nachteile. Die
Garantiezeit beginnt am Tag der Erstzulassung. Beim Kauf
sollten Sie unbedingt darauf achten, dass im Serviceheft
das Übergabedatum des Fahrzeuges sowie der Stempel und
die Unterschrift des ausliefernden Händlers enthalten
sind. Ohne diesen Nachweis können Garantieansprüche
leicht als unberechtigt abgewiesen werden.
GSS-Garantie
Durch die Einführung der GSS-Garantie ist es dem
Autobesitzer jetzt erlaubt sein Fahrzeug in
markenfremden Werkstätten warten und reparieren zu
lassen, ohne dass dadurch die Herstellergarantie
erlischt. Zu beachten ist, dass die Werkstatt Mitglied
im Garantie-Sicherheits-System ist und keine Arbeiten
durchgeführt werden, die die ursprüngliche
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gefährden könnten.
Wenn Sie Ihren Neuwagen selbst im Ausland abholen
möchten, sollten Sie folgende Dinge beachten:
• Sie brauchen den Kaufvertrag beziehungsweise die
Originalrechnung zur Vorlage
beim deutschen Finanzamt
und der Zulassungsbehörde.
• Sie brauchen die EU-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
• Das Scheckheft sollte wegen eventueller Garantieansprüche mit allen
notwendigem Unterschriften und Stempeln des Händlers
versehen sein.
• Im Kaufvertrag sollte das Fahrzeug als "Neufahrzeug" ausgewiesen sein.
• Die deutsche Mehrwertsteuer ist innerhalb von zehn Tagen nach dem
Kauf beim
örtlichen Finanzamt zu entrichten.
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